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Akute Behandlung

Gewisse Beschwerden ( z.B. Verletzungen, Verstauchungen, akute Infekte ) erfordern eine schnelle und effektive Behandlung. Für einen solchen Fall umfasst die Anamnese ca. 15–30 Minuten und die Mittelbestimmung wird auf die akute Beschwerde ausgerichtet.

Behandlungsablauf

Konstitutionelle Behandlung

Eine Konstitutionsbehandlung beinhaltet eine umfassende Erstanamnese, welche 2-3 Stunden umfassen kann. Es wird versucht, den Patienten in seiner Ganzheit zu erfassen, um dann mittels Analyse und Repertorisation die Symptome auszuwerten und ein passendes homöopathisches Arzneimittel zu bestimmen.

Die darauffolgenden Konsultationen (Nachkontrollen) werden im Rahmen einer 30-60 minütigen Therapiesitzung gehalten, abgestimmt auf die Beschwerden und den Behandlungsverlauf. Folgekonsultationen sind wichtig, da man den Fallverlauf überwachen und die Arzneimittelbestimmung (Wahl und Dosis) überprüfen kann.

Versicherungen und Kostendeckung

Zusatzversicherung

Über eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden können Kosten für eine homöopathische Behandlung von den Krankenkassen übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, welcher Kostenanteil durch Ihre Zusatzversicherung übernommen wird.

 

Wir sind beim EMR, der EGK und Visana als Homöopathinnen registriert.

Bitte bringen Sie zur Erstanamnese Ihre Versicherungskarte mit. 

Kalenderseiten
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Behandlungskosten und Tarife

Behandlungskosten

Stundenansatz: Der Stundenansatz für Anamnese, Repertorisation, telefonische Beratung und Email-Konsultation beträgt CHF 180.00.

Grundtarif: Der Mindesttarif für kurze Konsultationen, Telefonate und Emails beträgt pauschal CHF 45.00. 

Ab 15 Minuten wird normal pro 5 Minuten à CHF 15.00 abgerechnet.

Wochenende- und Feiertagszuschläge

Für (Notfall-)Konsultationen am Wochenende respektive an Feiertagen wird zusätzlich zur Anamnesezeit eine Pauschale von einer Stunde verrechnet.

Verpasste Konsultationen / Abgesagte Termine

Verrechnung reservierte Zeit

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, welche nicht 24 Stunden vorher (ohne Samstag und Sonntag) abgesagt wurden, mit dem ganzen Betrag für die reservierte Zeit verrechnet werden müssen. Dies gilt auch bei Krankheit, Unfall und unverschuldeten Zwischenfällen.

Reservierte Zeit für Erstanamnese: 3 Stunden

Reservierte Zeit für Nachkontrolle: 1 Stunde

Kalender
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